Brückenberechnung für Schwerlasttransporte

Bestehende Straßenbrücken dürfen ohne Genehmigung nur durch Lastkraftwagen (LKW) befahren werden, deren Gesamtgewicht die zugelassenen Achslasten bzw. Gesamtmassen (44,0 t) gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 34 nicht überschreiten.

 

Fahrzeuge die, die Gesamtmassen nach § 34 StVZO übersteigen, werden als Schwerlasttransporte bezeichnet.

Diese Schwerlasttransporte dürfen ohne die Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nicht über Brücken fahren, die auf ihrer Strecke liegen.

In jedem Fall muss die Straßenbaubehörde angehört werden.

 

Für eine einheitliche Bearbeitung und Berechnung / Bemessung für Brücken unter Schwerlastverkehr wurde mit dem Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2016 die Regelung und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING) - Teil 3 "Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte" in Kraft gesetzt.

 

Unter Berücksichtigung aller Parameter wie z.B. Achslasten und Achsabstände sind die Brücken für die Überfahrten der Schwerlastfahrzeuge entsprechend der BEM-ING für eine der drei Berechnungsstufen zu berechnen:

  • Berechnungsstufe 1 - Vereinfachtes Berechnungsverfahren
  • Berechnungsstufe 2 - Bauwerksbezogener Schnittgrößenvergleich
  • Berechnungsstufe 3 - Detaillierte rechnerische Nachweise

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BW 4613/14 A  (A38) - Brücke über die DB AG-Anlagen

Konstruktion:

Stützweite:

Brückenklasse:

 

Gesamtlast:

Achslast:

Spannbetonplattenbalken

23,310 / 23,31 m

60/30

 

341,00 t

17,0 t


BW 0164 (B188) - Brücke über die Gleise der DB AG

Konstruktion:

Stützweite:

Brückenklasse:

 

Gesamtlast:

Achslast:

Spannbetonplattenbalken

22,286m / 24,812 m / 22,213m

60/30

 

549,00 t

22,0 t


BW 4113/03 i.Z.d A14 - Kuhtränkegraseweg

Konstruktion:

Stützweite:

Brückenklasse:

 

Gesamtlast:

Achslast:

Spannbetonplattenbalken

28,00m / 4 x 35,00m / 28,00m

60/30

 

174,00 t

10,0 t